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VX ist umgefallen, was nun?

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Emergency
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BeitragVerfasst am: Mo Mai 11, 2009 09:11:11    Titel: VX ist umgefallen, was nun? Antworten mit Zitat
 
Guten Morgen VX'er.

So ich hab hier ein bisschen weggelöscht. Sicherheitshalber

Die VX ist auf die linke Seite gefallen.

Jetzt hab ich ein paar Fragen und hoffe Ihr könnt mir helfen:

1. Da das Zelt Firmeneigentum war und alles auf dem Gelände einer Firma passiert war, ist dann die Haftpflichtversicherung der Firma dafür zuständig?

2. Soll ich am besten einen Kostenvoranschlag in ner Werkstatt machen lassen?

3. Bei ner Beule im Tank kann man die ausbessern oder lieber neuen Tank?

Hab sowas bis jetzt noch nicht gehabt deshalb musste ich mal Fragen.

Danke im Voraus.

MFG


Zuletzt bearbeitet von Emergency am So Mai 30, 2010 19:04:26, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Joerg#1
Scheff


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BeitragVerfasst am: Mo Mai 11, 2009 09:43:49    Titel: Antworten mit Zitat
 
1. Theoretisch Ja. Praktisch könnte auch die Versicherung des Deppen greifen, der das Zelt nicht festgemacht hat. Voraussetzung ist, dass die VX auch da stehen konnte/durfte, d.h. dort ein offizieller Stellplatz war und das Motorrad nicht in einem "Risikobereich" stand.

2. Für Kostenvoranschläge sind zugelassene Gutachter notwendig. Die Werkstatt kennt sicher einen, den sie dir nennen kann. Sie darf es aber meines Wissens nach nicht selbst schätzen.

3. Kann man sicher ausbessern. Entscheidend ist, was der Gutachter festlegt. Hierbei ist auf Schäden an der Innenbeschichtung des Tankes hinzuweisen, dies wird gern von KFZ-Gutachtern vergessen.

Grundsätzlich kannst Du nach Feststellung des Schadens selbst entscheiden, ob und wie du den instandsetzen lässt. Das Geld steht Dir trotzdem zu.
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Old_timer1951
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BeitragVerfasst am: Mo Mai 11, 2009 10:19:28    Titel: Antworten mit Zitat
 
Moin Moin:

Ja Jörg hat Recht, deine Firma ist in erster Linie dafür verantwortlich, auch wenn ein anderer Mitarbeiter (der das Zelt aufstellte) beim Aufbau Fehler machte, tat er dies wohl im Auftrag.

Ab zu deinem Boss, die Sachlage klären und die VX in die Werkstatt bringen.

Dort wird dann ein Gutachter bestellt und wenn Du es willst anschliessend repariert (und zwar fachmännisch, ist beim Wiederverkauf wichtig)

So würd ich es machen

Mfg Old
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StephanCDI
Gast





BeitragVerfasst am: Mo Mai 11, 2009 17:35:10    Titel: Antworten mit Zitat
 
Rüchtüch.

Allerdings: Solltest Du Dich dazu entschließen, von der Versicherung lieber die Kohlen zu nehmen und den Schaden nicht reparieren zu lassen (wäre genau so legitim), dann bekommst Du nur den Netto-Betrag (ohne Mährchensteuer) des im Gutachten veranschlagten Reparaturpreises ausbezahlt.

Der Punkt ist wichtig, um abzuwägen, ob es sich lohnt, das Dingens gleich reparieren zu lassen, oder ein Gebrauchtteil für evtl. günstiger zu montieren.. Wink

LG Stephan
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malteser
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BeitragVerfasst am: Mo Mai 11, 2009 17:48:50    Titel: Antworten mit Zitat
 
Wenn man einen Schuldigen hat (und dazu am Besten zwei Hand voll Zeugen) ist es gut Laughing
Wenn sich jeder rausredet das er es nicht wahr, ist es schlecht Crying or Very sad
Ich hatte den Fall beim Auto. Das ist mit ein mobiles Verkehrsschild auf die Motorhaube gefallen. Ich dachte schön Stadt zahlt, denkste. Jeder hat sich rausgeredet, das er es nicht wahr und hat die Schuld einem anderen zugewiesen und ich sitze auf 700 euronen.
Gute Rechtsanwälte drehen das Ding so hin, das dein Moped umgefallen ist und dabei das Zelt eingerissen hat Shocked
Wenn du dein Moped eh neu lackieren willst, dann kannst du dir den Schaden bezahlen lassen. Als ich meine Teile neulackieren lassen habe, den Tank ausbeulen und versiegeln (ist bei einem neuen auch nicht mit drin) und neuer Lenker etc. kam ich ungefähr auf den Preis von einem Neutank.

ciao Torsten
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Old_timer1951
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BeitragVerfasst am: Mo Mai 11, 2009 18:04:50    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo
Dein Satz Malteser: Wink Gute Rechtsanwälte drehen das Ding so hin, das dein Moped umgefallen ist und dabei das Zelt eingerissen hat.

Dann müsste ja die VX mehrere Meter durch die Luft geflogen sein.

Mfg Old Laughing
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Emergency
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BeitragVerfasst am: Di Mai 12, 2009 06:11:31    Titel: Antworten mit Zitat
 
Schonmal Danke.

So, hab mit dem Chef schon gesprochen. Er will mit dem Mitarbeiter klären wie das geregelt wird.

Halte euch dann auf dem laufenden.

MfG
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Emergency
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BeitragVerfasst am: Mi Mai 13, 2009 13:54:50    Titel: Antworten mit Zitat
 
Sooo,

der Chef will das nun über seine private Haftpflichtversicherung regeln. (Warum auch immer?!)

Ich soll es nun zu einem Suzuki Händler/Werkstatt bringen wegen einem Kostenvoranschlag.

Was haltet Ihr denn jetzt von der aktuellen Situation?


Zuletzt bearbeitet von Emergency am Di Jun 09, 2009 07:09:42, insgesamt einmal bearbeitet
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Old_timer1951
VX-Lehrling


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BeitragVerfasst am: Mi Mai 13, 2009 14:57:21    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo und Moin.

Also wenn es sich so regeln lässt, warum nicht.

Dann soll er Dir auch die Versicherung und Versicherungsnummer
geben so das die Werkstatt auch handeln kann.

Mfg Old
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Joerg#1
Scheff


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BeitragVerfasst am: Mi Mai 13, 2009 15:00:18    Titel: Antworten mit Zitat
 
Kann man nur hoffen, dass die betroffene Schadensabteilung nicht VX fährt und hier mitliest. Ich wäre da etwas vorsichtiger mit solchen Veröffentlichungen.
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Emergency
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BeitragVerfasst am: Mi Mai 13, 2009 21:34:24    Titel: Antworten mit Zitat
 
Namen und Handlungen sind ja natürlich frei erfunden. Wink

Hatte im übertragenen Sinne ja für nen Kollegen gefragt. Wink

Hab die VX jetzt zur Suzuki Werkstatt gebracht und bin nur froh wenn sie wieder in Ordnung ist.
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Andy
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BeitragVerfasst am: Mi Mai 13, 2009 22:40:44    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo Leute,

Zitat:
VX ist umgefallen, was nun?

natürlich heile machen. Wink

Ich darf für meine VX ebenfalls einen neuen Lenker, Griffe, Blinker, Minischeibe usw. besorgen.
Meine geparkte VX würde einfach von einem kleinen Corsa umgeschubst. Confused Geld habe ich schon, ich kann also loslegen.

Hat schon jemand die Griffe von Rizoma an der VX? nette Spiegel haben die auch.
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malteser
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BeitragVerfasst am: Mi Mai 13, 2009 22:55:21    Titel: Antworten mit Zitat
 
was ???????????????????
soviel Geld hast du von der Versicherung bekommen?

LG Torsten
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Andy
VX-Geselle


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BeitragVerfasst am: Do Mai 14, 2009 09:09:45    Titel: Antworten mit Zitat
 
malteser hat Folgendes geschrieben:
was ???????????????????
soviel Geld hast du von der Versicherung bekommen?

LG Torsten


naja viel ist relativ.
Kostenvoranschlag von Suzuki 385,00 (inkl. Lohn) + Minischeibe + Unkostenpauschale = 450,00 Euro.
Und da ich die Dinge selber anbaue kann ich mir andere Griffe leisten. Ich bin mir aber noch nicht ganz sicher welche ich nehme.
Meine letzten Griffe waren ebenfalls etwas teurer, dafür stimmte aber die Qualität.
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Emergency
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BeitragVerfasst am: Mo Jun 08, 2009 20:25:23    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo.

Wollte euch mal kurz über den aktuellen Stand informieren.

Die Versicherung wird einen Gutachter rauskommen lassen der das prüfen soll.
Kann das zu Problemen kommen wenn der das begutachtet?

Ich will ihn auch auf eine Nutzungsausfallentschädigung ansprechen, denn die VX ist das einzigste Fahrzeug was ich besitze.

Könnt Ihr mir sagen wie hoch eine Nutzungsausfallentschädigung sein wird?

MfG


Zuletzt bearbeitet von Emergency am So Mai 30, 2010 19:03:51, insgesamt einmal bearbeitet
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ingodererste
VX-Geselle


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BeitragVerfasst am: Mo Jun 08, 2009 21:55:49    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo!

Du mußt nicht "nachfragen" sondern verlangen. Du bis schließlich kein Bittsteller. Dir ist ein Schaden zugefügt worden.

Versicherer stellen sich bei Motorrädern oft etwas an ... von wegen "Freizeit-Gerät" und so. Wenn du aber nachweisen kannst, dass es dein einziges Kfz ist, gibt es keine Probleme.

Hier noch ein Auszug aus einer etwas älteren Schwacke-Liste bezügl. Nutzungsausfall:

Gruppe: Beispiel-Fahrzeuge: € / Tag:

-- A -- Mofa, Moped, Mokick bis 50 cm³ .
Aprilia RS 50, Scarabeo 50 KAT, Area 51, Habana - 10,00 -

-- B -- Leichtkrafträder u.Roller bis 80 cm³ .
Thunder Bike 50, Devil Racing 80, Samba SR 80, PX 80 Lusso - 15,00 -

-- C -- Roller und Motorräder bis 7 KW .
YP 125 R Majesty, Sfera 125, GN 125 Classic, Cobra Racer 100 - 18,00 -

-- D -- Roller und Motorräder bis 13 KW .
Spacer 125, PX 200, Vespa ET4 125, Dylan 125 - 18,00 -

-- E -- Roller und Motorräder bis 20 KW .
CBR 600 F,400 SS Nuda, Mito 125, Saxon Tour 301, - 26,00 -

-- F -- Motorräder bis 37 KW .
CB 750, VFR 570 F, LC 640, Scorpion Tour, Sachs Roadster 800 - 31,00 -

-- G -- Motorräder bis 57 KW .
California Stone, Burgman 650, Sportster 1200 Sport - 46,00 -

-- H -- Motorräder bis 72 KW .
Ninja ZX-9R, GSF 1200 Bandit, TL 1000, FZR 600 - 56,00 -

-- J -- Motorräder über 72 KW oder über 1200 cm³ .
GPZ 900 R, MV F4, SV 1000 (S), Heritage Springer - 66,00 -

[aus Schwacke Eurotax 02 / 2003]
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Viele Grüße,
Ingo

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OttmarX
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BeitragVerfasst am: Mo Jun 08, 2009 22:06:05    Titel: Antworten mit Zitat
 
Wouw! Das ist ja über dem Preis für eine neue (gebrauchte) VX.
Wäre klasse, wenn die Versicherung da keinen wirtsch. Total-
schaden draus macht... Ich drück Dir die Daumen.

EDIT:
@Ingo
Klasse! So eine Liste hab ich schon gesucht.
Es gibt allerdings eine gute Nachricht für Mopped-Fahrer.
Inzwischen wird auch ein Ersatzfahrzeug für ein Mopped bezahlt,
wenn es nicht das einzige Fahrzeug ist. Stand vor längerer Zeit
in der Motorrad.

Ich finde das auch absolut richtig. Auch wenn ein Auto da ist, hat man
das Zweirad nicht nur zum Transport, sondern zum Spass. Und der
entgeht einem unverschuldet, wenn einer das Mopped geschreddert hat.
Dafür kann man nichts und das muss ausgeglichen werden.
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Mit 66 Jahren....
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ragodd
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BeitragVerfasst am: Di Jun 09, 2009 08:37:15    Titel: Antworten mit Zitat
 
OttmarX hat Folgendes geschrieben:


EDIT:
@Ingo
Klasse! So eine Liste hab ich schon gesucht.
Es gibt allerdings eine gute Nachricht für Mopped-Fahrer.
Inzwischen wird auch ein Ersatzfahrzeug für ein Mopped bezahlt,
wenn es nicht das einzige Fahrzeug ist. Stand vor längerer Zeit
in der Motorrad.


Dem muss ich nun mal vorlaut widersprechen. Vor kurzem gab es ein entsprechendes Gerichtsurteil, nachdem ein Fahrer KEINEN Ausgleich erhält, wenn das Mopped nur ein Spassgerät ist und er ein Auto hat und damit zur Arbeit kommt. Ich suche das nochmal raus, ist nicht so lange her gewesen....
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ragodd
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BeitragVerfasst am: Di Jun 09, 2009 08:45:21    Titel: Antworten mit Zitat
 
Also, kurze Recherche....alle widersprechen sich gegenseitig...

Das biete ich als "neuesten" Beitrag mal an:

http://www.motorradrecht.de/grundlegendes-zum-nutzungsausfall

Aber man merkt schnell, kommst du an einen Richter, der auch Biker ist haste wohl bessere Chancen!

Gruss Rago!
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OttmarX
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BeitragVerfasst am: Di Jun 09, 2009 21:07:21    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hast Recht Raggo, da scheint noch etliches unklar zu sein.
In der Motorrad war wohl auch nur auf ein Urteil Bezug
genommen worden.
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