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lin
VX-Geselle


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BeitragVerfasst am: So Apr 29, 2012 18:02:10    Titel: Juhuuuuu - TÜV-Prüfer war begeistert ;-) Antworten mit Zitat
 
Moin liebe VX-Freunde,

war gestern mit meiner neuen VX - die ich im letzten Sommer erworben hatte beim TÜV.

Und was soll ich sage; obwohl ich etwas unsicher war ob der kleinen Mängel, die die VX BJ. 92 hatte - bin ich nun total happy.

Der TÜV-Prüfer war begeistert Wink - vom Superbike-Lenker den ich anbringen musste, da der alte vom Vorgänger nach Sturz verbogen war. Ein bei HG gekaufter hatte eine ABE - aber die VX war darauf nicht verzeichnet - nicht in der Liste drinne.

Der Prüfer hat sich die Dokus kurz durchgesehen - und dann gesagt dass man den Lenker nicht eintragen muss, dass die Dokus so schon i.o. und ausreichend sind.
Vom Lenker selber - und von den Eigenschaften war er ohnehin begeistert. Er meinte, dass der Lenker gut zur VX passt.
Ich werd demnächst ohnehin mal ein paar Bilder machen - und euch dann die in der Gallery zeigen.

Frage noch zum Schluss: Welche Optionen gibt es mittel/langfrisitig für einen Auspuffersatz. Was würdet ihr machen!? Einfach bei Ebay einen (Teil-) Auspuff beorgen oder noch im Zubehör suchen, da gabs vor einiger Zeit mal einen holländischen/bzw. italienischen Händler bzw. Hersteller. Was wisst ihr darüber wie geht ihr mit dem Thema Auspuffersatz um!?

Freu mich auf einige Tipps. Lg Lin Very Happy
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Eulenspiegel
VX-König


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BeitragVerfasst am: So Apr 29, 2012 20:09:12    Titel: Antworten mit Zitat
 
Beim Auspuff ist eine ABE noch wichtiger als beim Lenker. Kommt dazu, dass die Lärmgrenzen nicht überschritten werden dürfen. Deshalb ist es nicht anzuraten, einen Auspuff von einem 4-Zylinder-Töff an die VX zu montieren...
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Hans Friedrich
VX-Geselle


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BeitragVerfasst am: So Apr 29, 2012 20:32:25    Titel: Re: Juhuuuuu - TÜV-Prüfer war begeistert ;-) Antworten mit Zitat
 
lin hat Folgendes geschrieben:

...
Der TÜV-Prüfer war begeistert Wink - vom Superbike-Lenker den ich anbringen musste, da der alte vom Vorgänger nach Sturz verbogen war. Ein bei HG gekaufter hatte eine ABE - aber die VX war darauf nicht verzeichnet - nicht in der Liste drinne.

Der Prüfer hat sich die Dokus kurz durchgesehen - und dann gesagt dass man den Lenker nicht eintragen muss, dass die Dokus so schon i.o. und ausreichend sind.
...
Very Happy


Moin,

bin mir nicht sicher, ob ich dich zu diesem "Prüfer" beglückwünschen oder bedauern soll. Faktisch fährst du mit einem Lenker rum, der nicht eingetragen ist und für den auch keine ABE vorliegt. Den schwarzen Peter hast du - nicht der Prüfer.

Ich sehe das allerdings auch nicht so eng und fahre mit einem Fremdlenker ohne ABE und Eintragung. Da keine Sau (Pardon, Prüfer) heutzutage mehr die Original-VX kennt, ist es bei den letzten 3 TÜV-Prüfungen auch noch keinem Prüfer aufgefallen.

Und zu deinem Auspuffproblem: Putzen, putzen, putzen...

Originalersatz gibt es scheinbar nicht mehr (oder nur noch eine Seite?), Zubehöranlagen werden m.W. nicht mehr neu gefertigt.

Irgendwann schrauben wir uns alle TL-1000-Töpfe o.ä. an die VX.

Der Einwurf von Eule ist dann zwar immer noch richtig, aber nicht mehr wichtig.

H.F.

P.S. Wupperjoe, Erwin u.a. brauchen natürlich keine Fremdtöpfe, weil deren Endtöpfe noch in 100 Jahren blinken... Wink
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lin
VX-Geselle


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BeitragVerfasst am: So Apr 29, 2012 22:44:49    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo Hans hallo Eule,

danke für die Postings.

Also - leicht unsicher war ich auch - als der Prüfer mir aus den ABE-SEITEN (glaub es war 2 und drei) laut vorgelesen hat und dann quasi als Resume dann zusammenfassend gesagt hat daß man den Lenker nicht eintragen muss.

Allerdings hab ich die ABE immer mitzuführen. Ich werde das in den nächsten Tagen nochmals angucken und genauer dem auf den Grund gehen.

Hab mich halt gefreut daß ich die VX als Ganze durchgekriegt hat. Das ist einfach mal ein Erfolg an sich!
Jetzt ist der ganze Rest für mich eher ne Kleinigkeit. Das mit dem Auspuff werde ich beherzigen.

Wie gesagt mach ich demnächst noch ein paar Bilder - und dann gibts neuen Stoff für die Gallerie hier.


Viele Grüße an alle VXer

Die Kiste macht total Spaß.
LG
Lin Smile
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Erwin
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BeitragVerfasst am: Mo Apr 30, 2012 16:44:06    Titel: Re: Juhuuuuu - TÜV-Prüfer war begeistert ;-) Antworten mit Zitat
 
Hans Friedrich hat Folgendes geschrieben:

...
P.S. Wupperjoe, Erwin u.a. brauchen natürlich keine Fremdtöpfe, weil deren Endtöpfe noch in 100 Jahren blinken... Wink


H.F.: Gibs zu, aus Dir spricht der blanke Neid Wink
Und falls mein Auspuff mal ein klitzekleines Fleckchen kriegen sollte, dann liegt im Keller schon ein Neuer bereit Very Happy Very Happy
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Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein schwäbisches Qualitätsposting.
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Hans Friedrich
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BeitragVerfasst am: Mo Apr 30, 2012 18:41:55    Titel: Re: Juhuuuuu - TÜV-Prüfer war begeistert ;-) Antworten mit Zitat
 
Erwin hat Folgendes geschrieben:


H.F.: Gibs zu, aus Dir spricht der blanke Neid Wink

Erwischt. Embarassed

Erwin hat Folgendes geschrieben:

Und falls mein Auspuff mal ein klitzekleines Fleckchen kriegen sollte, dann liegt im Keller schon ein Neuer bereit Very Happy Very Happy


Ich nehm dir dann den alten ab. Das "Fleckchen" darf auch ruhig ein ausgewachsener Fleck sein. Und ein kleines "Beulchen" ist auch kein Hinderungsgrund.

H.F.
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WupperJoe
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BeitragVerfasst am: Mo Apr 30, 2012 22:56:20    Titel: Antworten mit Zitat
 
Also wenn meine mal (in 100 Jahren) nicht mehr glänzen, könnte ich mir diese Alternative vorstellen.
Aber wovon sind die Question


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Jürgen

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WupperJoe
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BeitragVerfasst am: Mo Apr 30, 2012 23:48:13    Titel: Re: Juhuuuuu - TÜV-Prüfer war begeistert ;-) Antworten mit Zitat
 
lin hat Folgendes geschrieben:
Der TÜV-Prüfer war begeistert Wink - vom Superbike-Lenker den ich anbringen musste, da der alte vom Vorgänger nach Sturz verbogen war.
Ein bei HG gekaufter hatte eine ABE - aber die VX war darauf nicht verzeichnet - nicht in der Liste drinne.

Der Prüfer hat sich die Dokus kurz durchgesehen - und dann gesagt dass man den Lenker nicht eintragen muss, dass die Dokus so schon i.o. und ausreichend sind.

Hallo Lin,

ein Lenkerumbau muss eingetragen werden, wenn das Fahrzeug nicht in der ABE gelistet ist oder nur ein TÜV-Teilegutachten vorliegt.
Ergo erlischt die Betriebserlaubnis und dein Versicherungsschutz.
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Liebe VX-Grüße und Allzeit Gute Fahrt wünscht

Jürgen

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lin
VX-Geselle


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BeitragVerfasst am: Di Mai 01, 2012 17:38:24    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo Jügen hallo Friedrich

danke erstmal für die rege Anteilnahme, fürs posten.
Ich werd die ABE mal morgen einscannen - und dann euch zeigen.

Wenn da noch irgend ein Zweifel besteht - als Rest sagen wir mal, dann hab ich auch kein
Problem nochmals da vorzufahen mit der Karre und denen das dann halt nochmals
vorzustellen.

Es ist ja so: jetzt gehts nicht mehr um die karre als ganze - sondern lediglich um einen ganz ganz kleinen Teil - den Lenker.

Damit dann vorzufahren fällt mir wesentlich leichter... - was glaube ich verständlich ist.

Was die Auspuffthematik anbelangt - ich denk dass ich da mittelfristig nach Ersatz Ausschau halte.


@ jürgen<. was sind das für schöne Tüten - sind Zubehör oder Fremd-Typen gell.
Ist das in Slip-on-Technik draufgemacht/draufgebaut?


Freu mich mehr über den Auspuff zu hören

lg lin
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WupperJoe
VX-König


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BeitragVerfasst am: Mi Mai 02, 2012 02:12:56    Titel: Antworten mit Zitat
 
lin hat Folgendes geschrieben:
@ jürgen<. was sind das für schöne Tüten - sind Zubehör oder Fremd-Typen gell.
Ist das in Slip-on-Technik draufgemacht/draufgebaut?


Freu mich mehr über den Auspuff zu hören

lg lin

Hallo Lin,

ich habe leider keinen Schimmer was das für Endschalldämpfer sind Exclamation
Vielleicht weiß es jemand hier Question Exclamation Wink
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Jürgen

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lin
VX-Geselle


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BeitragVerfasst am: Mi Mai 02, 2012 10:04:02    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hier in aller Kürze

der Auszug aus der ABE - was meint ihr denn

.,,, [kann das auch als ganze Dokument hochalden oder zur Verfügung stellen]

lg
lin

Zitat:




Prüfergebnisse

Die Sonderlenker wurden gemäß §38 StVZO, Richtlinie für die Prüfung von Sonderlenkern für Krad,

Kleinkrad und FmH. BMV/StV 13 / 36.25.10-07 vom 22.8.1978, VkBl S 366 sowie dem VdTÜV
Merkblatt für die Prüfung von Sonderlenkern für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
(Entwurfsfassung vom 24.09.2009).geprüft.
Sie entsprechen den Forderungen dieser Richtlinie und der StVZO.

Die im Verwendungsbereich aufgeführten Krafträder entsprechen auch nach dem Anbau der
Sonderlenker, Typ RL, der StVZO.
Die Abnahme des Anbaus nach §19 (3) durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer wird nicht für erforderlich gehalten.
Eine solche Prüfung ist lediglich dann erforderlich wenn die Krafträder
• von dem serienmäßigen Zustand abweichen
• per EBE nach §21 StVZO in den Verkehr gekommen sind
• entsprechende Hinweise im Verwendungsbereich darauf hinweisen, dass eine
Änderungsabnahme durchgeführt werden muss

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Big Foot
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BeitragVerfasst am: Mi Mai 02, 2012 19:17:39    Titel: Antworten mit Zitat
 
So wie`s da steht:
"Die im Verwendungsbereich aufgeführten"...
Wenn die VX nicht drin steht brauchste ne Einzelabnahme.

Klingt aber schlimmer als es ist.
Ich habe bei mir nen LSL Dragbar draufgesetzt, der Tüver fand`s cool, 5min später und 30 Euro ärmer hatte ich dann den Zettel Smile

Auch wenn hier immer einige sagen, dass man es nicht braucht und keiner weiß wie die in echt aussieht oder so, wenn da ein Tüver mal draufguckt und LSL, Micron oder was auch immer eingestanzt sieht wird ihm klar sein, dass der nicht original ist.
Auch den Ärger mit der Rennleitung (die sind ja auch nicht alle doof) oder ggf. mit der Versicherung ist`s mir nicht Wert gewesen...
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lin
VX-Geselle


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Wohnort: Heidelberg

BeitragVerfasst am: Mi Mai 02, 2012 21:55:34    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo BigFoot,



vielen Dank für die Nachricht - u die Einschätzung. Ich werd da nochmals hinfahren.
Vielen Dank.

Halt euch auf dem Laufenden

lg lin
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