Mirco VX-Meister
Anmeldedatum: 30.06.2003 Beiträge: 632 Wohnort: Paris
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Verfasst am: Mi Jul 09, 2008 11:36:14 Titel: allgemeines zum Thema Versicherungsschutz bei Umbauten |
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Moin,
ich habe eben im Saab-Forum (ja, habe auch etwas mit 4 Rädern) dieses hier gelesen. Ist ggfls. für den ein oder anderen interessant, der sich Gedanken wegen ABE, Eintragung usw. macht.
Zitat: | Die Haftpflicht-Versicherung muss nach § 3 PflVG an den geschädigten Dritten IMMER leisten, auch wenn das KfZ nicht der StVZO entspricht. Der Regress der Versicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer wegen Gefahrerhöhung ist auf höchstens je 5.000 EURO beschränkt (§ 5 III KfzPflVV).
Und nebenbei wurde bemerkt:
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt gemäß § 19 StVZO, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Bis zum 31.3.1993 war das anders!
Hiernach konnte nach § 19 Abs. 2 StVZO (a. F.) die BE erlöschen, wenn ein Fahrzeugteil verändert wurde, dessen Beschaffenheit vorgeschrieben war oder dessen Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann. Diese Formulierung bedeutete, dass zwei Tatalternativen möglich waren.
1. die Veränderung eines Fahrzeugteils, dessen Beschaffenheit vorgeschrieben ist (siehe § 22 a StVZO) und
2. die Veränderung eines Fahrzeugteils, dessen Beschaffenheit zwar nicht vorgeschrieben, aber durch dessen Veränderung eine Gefährdung zu erwarten ist.
Eine Veränderung i. S. d. Nr. 1 hatte also zur Folge, dass die BE erlöschen konnte, ohne dass eine abstrakte Gefährdung zu begründen war.
Diese Regelung wurde mit Recht als überzogen angesehen und mit Wirkung vom 01.01.1994 geändert. |
Das bestätigt, was ich selber auch schon mal mit einem Versicherungsvertreter besprochen habe:
- K&N Filter bei der VX: geschenkt
- Lenkerumbau: solange die Freigängigkeit gewährleistet ist: geschenkt
- Halbschale: geschenkt
Das ist vielleicht auch der Punkt, warum selbst TÜV Prüfer solche Umbauten nicht mehr in jedem Fall eintragen.
Etwas anderes ist es natürlich, wenn ich z.B. eine gedrosselte Version auf die volle Leistung bringe (fällt unter Punkt 1). Oder eine andere Bremsanlage verbaue (Punkt 2), oder eine andere Auspuffanlage (fällt unter Punkt 3).
Möchte hier keinen Anstoß zum illegalen tunen geben, denke, das fällt bei der VX und unter VXern eh flach. Aber vielleicht schläft jetzt der ein oder andere ruhiger
Gruß,
Mirco _________________ VX seit 1998 ... bis 29.9.2023 |
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