Reifenliste
Die Aufstellung enthält die in Deutschland mit Herstellerbescheinigung (siehe unten) erhältlichen Reifenpaarungen für die VX 800.
Stand 05-02-2023. Alle Angaben ohne Gewähr. Danke an Uwe für die Zusammenstellung der Liste.
Hersteller |
Typ |
vorne hinten |
Freigabe |
Bemerkungen |
Avon |
TL Spirit ST AV75 |
110/80ZR18 M/C (58W) |
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Avon |
Storm 3D X-M AV65 |
110/80-18 58V TL |
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Avon |
Roadrider MKII |
110/80V18 M/C (58V) TL MKII 150/70V17 M/C (69V) TL |
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Bridgestone |
BT46 F |
110/80-18 58V TL 150/70-17 69H TL |
Nachfolger des BT45, lt. Hersteller im Verschleissverhalten verbessert. Darf auch als Misch-Paarung BT46/BT45 gefahren werden. |
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Bridgestone |
BT45 F |
110/80-18 58V TL 150/70-17 69H TL |
Beliebter Allrounder der älteren Generation. Neigt vorne zum „Spitz“ Fahren. |
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Continental |
ContiRoadAttack 3 |
110/80 ZR 18 M/C (58 W) TL |
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Continental |
ContiRoadAttack 3 |
110/80 ZR 18 M/C (58 W) TL |
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Continental |
TKC70 / TKC70 Rocks |
110/80 R 18 M/C 58 H TL M+S |
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Continental |
TKC70 |
110/80 R 18 M/C 58 H TL M+S |
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Dunlop |
Sportmax Roadsmart III |
110/80 - R 18 M/C 58V TL |
Beliebter und sehr gelobter Reifen der neuesten Generation. |
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Dunlop |
Sportmax Roadsmart III |
110/80 - R 18 M/C 58V TL |
Beliebter und sehr gelobter Reifen der neuesten Generation. |
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Dunlop |
Sportmax Roadsmart IV |
110/80 - R 18 M/C 58V TL |
Beliebter und noch mehr gelobter Reifen der neuesten Generation. |
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Dunlop |
Arrowmax Streetsmart |
110/80 - 18 M/C 58V TL |
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Dunlop |
Arrowmax Streetsmart |
110/80 - 18 M/C 58V TL |
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Dunlop |
TT 100 GP |
110/80 - 18 M/C 58V TL |
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Heidenau |
kein Reifen im Angebot |
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Metzeler |
LASERTEC Fr |
110/80 - 18 M/C 58H TL |
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Michelin |
PILOT ROAD 2 und 3 |
110/80 ZR 18 M/C (58W) |
Etablierter Reifen. Man sagt ihm besonders gute Nasshaftung nach. |
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Pirelli |
Sport Demon FR. |
110/80 – 18 M/C 58V TL |
Zuverlässiger Reifen, fühlt sich am wohlsten im Trocknen und bei höherer Temperatur. |
Bitte beachten: Fast alle aktuellen Reifenmischungen erfordern andere Luftdrücke als ursprünglich von Suzuki für die VX angegeben (die galt nur für die Metzeler ME 33/55 Paarung). Generell gilt: Angaben der Reifenhersteller geht vor Angabe des Motorradhersteller. Also Hinweise in Freigabe beachten bzw. auf der Webseite/Händler beachten!
Erläuterung Reifencode am Beispiel 150/70 - 17 69H TL :
150/70 steht für 150 mm Reifenbreite und 70% Höhen-Breite- Verhältnis (im Bsp. also 105 mm)
17 steht für die Reifendurchmesser in Zoll
69 Tragfähigkeits- bzw. Loadindex, je größer, desto stabiler (härter) die Karkasse des Reifen
H begrenzt die zulässige Höchst- geschwindigkeit, kann auch vor dem Durchm. stehen
TL steht für Tubeless also schlauchlos
Allgemeine Informationen zur Eintragung von Reifen
Im Verkehrsblatt 15/2019 vom 15.08.2019 wurde die Praxis der Reifenumrüstung an Motorrädern neu festgelegt. Daraus resultiert, dass bestehende Bereifungsempfehlungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage bei abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden können.
Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung oder veränderte Fahrzeuge
Erlischt durch die Verwendung abweichender Rad-/Reifenkombinationen die Betriebserlaubnis eines Kraftrads, so ist ein entsprechender Nachweis nach §19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO bzw. eine Begutachtung gemäß §19 i. V. m. §21 StVZO erforderlich. In diesem Zusammenhang muss die Einhaltung aller betroffenen Vorschriften (z.B. bezgl. des Reifenfreiraums, der Genauigkeit der Anzeige des Geschwindigkeitsmessers) bestätigt werden. Da solche Prüfungen (z.B. auf Freigängigkeit) im Rahmen der Genehmigung des Reifens nach der UN-Regelung Nr. 75 auf Grund der zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhandenen Fahrzeugzuordnung nicht vorgesehen sind, stellt die alleinige Genehmigung eines Reifens nach der UN-Regelung Nr. 75 in einem solchen Fall keinen ausreichenden Nachweis im Rahmen einer Änderung nach §19 Abs. 3 StVZO dar. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, z.B. durch den Reifenhersteller, ist kein Prüfzeugnis im Sinne des §19 Abs. 3 StVZO. Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise hinsichtlich der Beurteilung von Rad-/ Reifenkombinationen an Krafträdern ist anzuwenden (Verkehrsblatt 15/2019, S.530)
1. bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt werden, und
2. ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen.
Für alle älteren Reifen bis einschließlich DOT 19 gelten noch die Unbedenklichkeitsbescheinigungen und eine Eintragung ist nicht notwendig.