"Neue" Blinker

Moderator: PAMVMeyer

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dOMESTOS
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"Neue" Blinker

Beitrag von dOMESTOS »

Hi Leute,
ich würde gerne die "Tennisballblinker" loswerden.
Ich könnte ja jetzt zur Tante L. gehen und mir welche mit ner E-Zulassung kaufen, aber...
-erstens gefallen mir die Dinger die gerade im Programm sind, optisch nicht
-und zweitens wäre das ja ZUUU einfach...

Der TÜV sagt:
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.): vorn 340 mm, hinten 240 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm

Also was hat das mit den Kennzeichnungen (1,1a,1b,2a,2b, etc..) auf sich?
Kann ich mir somit von einem älteren NICHT-EG-Fahrzeug dann die Blinker abschrauben und auf einfach die VX drauf?
Müsste ich doch dürfen, solange die Kennzeichnungen stimmen, oder?

Greetz
dOMESTOS
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gumami
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Beitrag von gumami »

@domestos

[url]http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer[/url]

da steht es nochmal wegen EG- oder STVZO was man beachten sollte

Gruss guido
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dOMESTOS
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Beitrag von dOMESTOS »

Danke gumami,
aber genau von der Seite hab ich mir das rauskopiert.
Ich wollte lediglich sicher gehen, das ich mir nen älteren Blinker mit entsprechender Kennziffer dranschrauben darf.
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