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keine-sorge
VX-Rookie


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BeitragVerfasst am: Di Dez 18, 2007 17:04:44    Titel: VS 51 B / VS 51 A ! Antworten mit Zitat
 
Hallo Leute,

die meisten Aussagen zu Unbedenklichkeitserklärungen bzw. Reifenfreigaben der Hersteller gelten für die VS 51 B.

Gelten diese Aussagen auch für die VS 51 A ?

Was muss ich beachten?

Liebe Grüsse
Andreas
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Frank_#62
VX-König


Anmeldedatum: 31.03.2003
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BeitragVerfasst am: Di Dez 18, 2007 23:36:09    Titel: Antworten mit Zitat
 
http://www.vx800.de/forum/viewtopic.php?t=827&highlight=vs51a
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vinper
VX-Rookie


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BeitragVerfasst am: Fr Dez 21, 2007 23:13:09    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo Andreas,

das scheint immer wieder nicht ganz so einfach zu sein mit den VS 51 A.

Für meine BT 45 habe ich vom Suzuki-Händler, der die Reifen montiert hat, die übliche Bridgestone Unbedenklichkeitsbescheinigung für VS 51 B, die man sie sich auch auf der Homepage von Bridgestone downloaden kann, bekommen, aber keine Eintragung in den Fahrzeugschein. Eine Standard-Unbedenklichkeitsbescheinigung für VS 51 A gibt es wohl nicht.

Auf Anfrage bei Bridgestone Deutschland habe ich eine „Herstellerbescheinigung“ erhalten, die sinngemäß besagt, dass die BT 45 in der bestimmten Größe für die VX 800

VS 51 A / VS 51 B
einsetzbar sind, „wenn folgende Einsatzbedingungen nicht überschritten werden“. Dabei dürfte es sich um die allgemeinen Freigabekriterien für diese Reifen handeln.

Normwerte: vorne: hinten:

Radlast: 190 kg 300 kg
Geschwindigkeit: 210 km/h 210 km/h
Luftdruck: 2,50 bar 2,50 bar
Standardfelgen: MT2.50x18 MT4.00x17
mögliche Felgen: MT3.00x18 MT3.50x17

Mit dieser Bescheinigung habe ich beim TÜV ein so genanntes Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß § 19.2 STVZO erhalten, nach dem die BT 45 auch für (meine) VX mit der Fahrgestellnummer VS 51 A 1……. eingetragen werden dürfen. Ein solches TÜV-Gutachten ist Voraussetzung für die Eintragung der Reifen in die Fahrzeugpapiere durch die KFZ-Zulassungsbehörde. Dann kann kein „Grüner“ bei einer Kontrolle meckern. Nachteil: Die ganze Prozedur bei jedem Wechsel des Reifenmodells. Kosten für Gutachten und Eintragung ca. 35 – 40 €.
Ich bin aber ziemlich sicher, dass es auch TÜV-Ing. gibt, die ein solches TÜV-Gutachten für VS 51 A auch bei Vorlage nur der Standard-Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen. An den Kosten ändert das allerdings nichts.

Man könnte sich das alles auch sparen und mit der Standard-Freigabe für die VS 51 B herumfahren und abwarten, was bei einer Kontrolle passiert. Wie sich allerdings eine Versicherung bei einem Unfall verhalten würde, wenn Reifen ohne ausdrückliche Freigabe oder Eintragung aufgezogen sind ??? Deshalb habe ich die BT 45 lieber eintragen lassen.
Viele Grüße
Vincenzo
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Frank_#62
VX-König


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Wohnort: 311xx

BeitragVerfasst am: Mi Dez 26, 2007 13:00:08    Titel: Antworten mit Zitat
 
Es gibt auch die Möglickkeit eine VS51A auf VS51B umzuschlüsseln bzw.
es wird ein 2tes Typschild angebracht.
Dann sind auch alle Gutachten für die VS51B gültig.
Jörg_107 weiß darüber sicher mehr.

Grüße Frank
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patrickdr
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Beiträge: 230

BeitragVerfasst am: Do Feb 14, 2008 00:25:40    Titel: Antworten mit Zitat
 
Heißt das jetzt bei ner Freigabe
das ich die reifen bei ner VS51B auch eintragen muss
oder reicht die Freigabe??

mfg
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hengo
VX-Meister


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Wohnort: Leonberg

BeitragVerfasst am: Do Feb 14, 2008 18:06:21    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hi @ all

Ich habe mir die letzten Tage den Pilot-Road 2 gekauft und habe gleich die Freigabe von Michelin mit dazu bekommen.

In der steht sinngemäß,dass es gegen die Benutzung der Reifen keinerlei Bedenken gibt und sie deshalb auch nicht eintragungspflichtig sind.

Die Bescheinigung ist auf verlangen vorzuzeigen!

Lt.Reifenfreigabe von Michelin kann sogar zwischen den beiden Pilot Road typen gemischt werden.
(also zwischen pilot Road und Pilot Road 2 )
z:B.
Vorne P-R und hinten P-R 2 oder umgekehrt.

gruß
hengo
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Waidler
VX-Rookie


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BeitragVerfasst am: Do Feb 14, 2008 18:42:44    Titel: Antworten mit Zitat
 
Normalerweise reicht die normale Reifenfreigabe des Reifenherstellers aus,
die man auch Online vom jeweilingen Hersteller runterlanden kann.
Schau am besten mal nach (z.B. bei Michelin oder wie auch immer)
und lies dir das Kleingedruckte der Reifenfreigabe mit durch.
Wird dir bestimmt weiterhelfen.
_________________
Hoffentlich kommt die Klimaerwärmung schnell. Dann kann man auch im Winter Biken...
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patrickdr
VX-Geselle


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Beiträge: 230

BeitragVerfasst am: Do Feb 14, 2008 23:14:58    Titel: Antworten mit Zitat
 
kleingedruckte lesen.

Gute Idee!

Hmm währe da nicht der Klitzekleine Vorfall.

Habe die Reifenfreigabe (Normal A4) auf A6 gedruckt also ein
viertel eines Blattes.

Da ist nichts mehr mit Kleingedruckten lesen außer mit Mikroskop.

mfg
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