vx800worldwide.com
Neues Thema eröffnen
Neue Antwort erstellen
Autor Nachricht
Hudel
VX-Rookie


Anmeldedatum: 22.05.2007
Beiträge: 19
Wohnort: Euskirchen

BeitragVerfasst am: Di Jun 05, 2007 11:19:22    Titel: Schutzblech kürzen Antworten mit Zitat
 
Hallo liebe VX-Gemeinde!

Ich habe etwas vor, was sicherlich schon der ein oder andere hinter sich hat: Ich möchte diesen nervigen Spritzschutz am Heck entfernen. Allerdings möchte ich nicht, dass mir dadurch die Betriebserlaubnis erlischt (ist in der Eifel wegen der tieffliegenden Polizei nicht sonderlich ratsam, wie ich bereits einmal am eigenen Leib erfahren durfte...)
Also heißt es sicher erstmal selber basteln. Habe vor einen Reflektor direkt unters Nummernschild zu basteln, der über 2 Flacheisen, die ich an der Nummernschildhalterung zu befestigen gedenke, gehalten wird.
Wie stehen denn die Chancen sowas eingetragen zu bekommen?

Gruß und Dank im Voraus!

Der Hudel (der morgen zum Tüv schiebt)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
S_P_I_R_I_T
VX-König


Anmeldedatum: 30.09.2003
Beiträge: 1348
Wohnort: 53881 EU

BeitragVerfasst am: Di Jun 05, 2007 15:26:43    Titel: Antworten mit Zitat
 
hallo Hudel,
was willst du denn da eintagen ????

Das war bis "gestern":
Die vorgeschriebenen Maße von Radabdeckungen sind im Paragraphen 36a der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) geregelt. Danach muß das hintere Schutzblech bei Motorrädern die obere Hälfte des Rads abdecken und darf höchstens 150 Millimeter oberhalb der waagrechten Radmittelebene enden – bei unbelastetem, frei stehendem Motorrad, wohlgemerkt. Ein Rückstrahler muß generell vorhanden sein, erlaubt ist rund oder eckig – Hauptsache mit Prüfzeichen. Er darf mit seiner Oberkante (bei Motorrädern mit Erstzulassung vor dem 1.1.1987 zählt die Unterkante) nicht höher als 900 Millimeter über dem Boden liegen.

Das ist "heute":
Im Zuge der europaweiten Angleichung der Vorschriften für die Erteilung einer Betriebserlaubnis gilt seit dem 17. Juni 1999 die EWG-Richtlinie 92/61/EWG, die keine Anforderungen an das Vorhandensein oder die technischen Merkmale von Hinterradabdeckungen an Motorrädern enthält. Näheres dazu ist dem Auszug aus dem Paragraph 36a der StVZO vom Oktober 1998 zu entnehmen .....Ein Rückstrahler muß generell vorhanden sein, erlaubt ist rund oder eckig; Hauptsache mit Prüfzeichen.

Gruß

Andy
_________________
No plan is a good plan
Fährste quer, siehste mehr ...

BMW F 800 GS und keine Honda VFR 750 F mehr (RC36/2)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hudel
VX-Rookie


Anmeldedatum: 22.05.2007
Beiträge: 19
Wohnort: Euskirchen

BeitragVerfasst am: Di Jun 05, 2007 20:34:19    Titel: Na, das sind ja mal gute Nachrichten! *freu* Antworten mit Zitat
 
Hiho!

Zunächst einmal besten Dank für die Belehrung! Wink
Also steht einer vernünftigen Heckansicht nicht wirklich was im Wege. Ich muss mir nur im Teielzubehör einen entsprechenden Reflektor mit Prüfzeichen zulegen und den irgendwie ordentlich montieren. Exclamation
JA! DER LIEBE GOTT IST AUCH MOTORRADFAHRER! HALLELUJA!!! Laughing
Da brauch ich also den Tüv-Onkel garnicht belästigen. SUPER!

Gruß vom Hudel
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
walter318
VX-Obermeister


Anmeldedatum: 01.03.2003
Beiträge: 290
Wohnort: Zeil/Main

BeitragVerfasst am: Mi Jun 06, 2007 10:00:35    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hi Hudel,
habe bei Mir auch die K-Verlängerung entfernt. Dadurch wird der O-Rückstrahler der unten montiert ist frei, nimm doch den und befestige den oberhalb der Nummernschildbeleuchtung.
Hat der TÜV so abgenommen und die -Grünen- haben es so auch nicht mokiert.
Gruß, Walter
Very Happy
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sundowner
Gast





BeitragVerfasst am: Mi Jun 06, 2007 11:41:52    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hatte heute TÜV-Termin (bestanden mit 4,5 und 3,acht) und habe nochmals nachgefragt. Entgegen anders lautenden EU-Richtlinien, welche von deutschen Motorrädern nicht alle erfüllt werden (also eigentlich nicht erlaubt, aber z.B. bei einer alten K1 aufgrund der Bauart doch erlaubt, oder so ähnlich) entgeht der deutsche TÜV dem Durcheinander und sieht die Hinterradabdeckung nicht mehr als Thema an - egal welches Moppett, egal ob mit, oder ohne EU-ABE, egal welches Baujahr - alles ist erlaubt (bezüglich der Länge).
Nach oben
malteser
Gast





BeitragVerfasst am: Mi Jun 06, 2007 14:44:22    Titel: Antworten mit Zitat
 
Also ich habe mein Schutzblech gleich abgemacht und die Originalkennzeichenhalterung bündig abgesägt. Jetzt habe ich ein neues Rücklicht drangemacht, wegen der Kennzeichenbeleuchtung (15 Eus bei Hein G.). Der TÜV hat nichts gesagt .



ciao Torsten
Nach oben
ragodd
VX-Meister


Anmeldedatum: 01.02.2005
Beiträge: 969
Wohnort: Stuhr

BeitragVerfasst am: Mi Jun 06, 2007 15:41:59    Titel: Antworten mit Zitat
 
Geilomat!

In Dresden haben die Fahrzeuge keine Nummern und Buchstaben!!!!

Wie kriegen die Sachsen das nur auf die Reihe, bei den vielen Autos und Mopeds!!!!!

MUHAHAHAHAHAHA!!!!

RagoHH formerly known as RagoDD weil aus DD!!!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
S_P_I_R_I_T
VX-König


Anmeldedatum: 30.09.2003
Beiträge: 1348
Wohnort: 53881 EU

BeitragVerfasst am: Mi Jun 06, 2007 15:48:36    Titel: Antworten mit Zitat
 
Bohhhhhhh ist das ein Schild - im warsten Sinne des Wortes.

Da hast du doch bestimmt wegen der Größe einen Materialzuschlag zahlen müssen - oder ???

Gruß

Andy
_________________
No plan is a good plan
Fährste quer, siehste mehr ...

BMW F 800 GS und keine Honda VFR 750 F mehr (RC36/2)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ragodd
VX-Meister


Anmeldedatum: 01.02.2005
Beiträge: 969
Wohnort: Stuhr

BeitragVerfasst am: Mi Jun 06, 2007 15:54:09    Titel: Antworten mit Zitat
 
Ach was das ist sozusagen die Windbremse!!!!

Und wir Ossis sind doch pragmatisch veranlagt: Das nehmen wir immer als Pizzablech!!!

Laughing
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
malteser
Gast





BeitragVerfasst am: Mi Jun 06, 2007 16:50:04    Titel: Antworten mit Zitat
 
Evil or Very Mad Evil or Very Mad Evil or Very Mad
Also, so groß ist das nun auch wieder nicht. Das kommt durch das Saisonkennzeichen und das Dresden halt zwei Buchstaben hat.
Nach oben
Erwin
VX-König


Anmeldedatum: 30.04.2003
Beiträge: 1231
Wohnort: Zentralschwabien

BeitragVerfasst am: Mi Jun 06, 2007 17:22:56    Titel: Antworten mit Zitat
 
Mensch, das ist doch wegen der neuen Vorschrift, die die Demografie berücksichtigt. Demnach müssen die Schilder jetzt mit dem Alter der Bevölkerung mitwachsen. Very Happy Very Happy Very Happy
_________________
Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein schwäbisches Qualitätsposting.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden AIM-Name Yahoo Messenger
Eraser
VX-Lehrling


Anmeldedatum: 11.12.2006
Beiträge: 130

BeitragVerfasst am: Do Jun 07, 2007 09:50:37    Titel: Antworten mit Zitat
 
Etwas off topic, aber die kleine Anekdote passt wunderbar du den grossen Nummernschilder, welche Ihr in Deutschland an eure Möffs pappen müsst...

Unsere in der Schweiz sind ja etwa halb so gross und als ich noch zur Supersportler Fraktion gehörte, sind wir oft mal an den Sonntagen auf engen Alpenpass-Strassen hobeln gegangen.

Da es an diesen Sonntagen auch viele von den Schwarzwald-Bolzer-Strecken verwöhnte Deutsche auf den Alpenpässen hatte, welche die sehr engen und schmalen Strassen mit vielen Serpentinen nicht so gewohnt waren, nannten wir das ganze "Wähenbleche jagen", in Anlehnung an die grossen Schilder... Very Happy

on topic:

Ich werde mir für den Heckumbau wahrscheinlich den Universalhalter von Kellermann besorgen. Dieser ist erstklassig verarbeitet und hat bereits die Aufnahmen für Blinker dran. Somit kann man den Radlaufkasten sehr weit oben einkürzen und den Halter daran montieren. Die Verschraubung von Kennzeichenhalter und Radlaufkasten wäre dann quasi unsichtbar hinter der Bremsleuchte und das filigrane Antiplastik-Heck wird Realität.

Gruss
Serge
_________________
42! So long, and thanks for all the fish...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden

Neue Antwort erstellen
Neues Thema eröffnen
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. | Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. | Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. | Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. | Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen. |

© 2000-2023 www.vx800.de

Alle Rechte vorbehalten. Impressum. Haftungsausschluß. Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group. Deutsche Übersetzung von phpBB.de

Datenschutz auf vx800.de.