S_P_I_R_I_T VX-König
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Verfasst am: Mo Feb 05, 2007 05:07:03 Titel: § 21 , Neuzulassung nach mehr als 18 Monaten |
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ich wusste nicht ganz wohin mit diesem Beitrag
Bitte evtl. verschieben
Auszug aus der Zeitung „promobil“ Ausgabe 3/2007
5 Jahre stand das Reisemobil im Garten der Nachbarn, zwar leidlich gepflegt, aber kaum standesgemäß genutzt. Die Familie hatte das gute Stück geerbt, aber nicht so recht gewusst, ob verkaufen oder doch behalten. Durch Zufall fand sich jetzt doch ein Interessent. Schließlich war der Zustand noch ziemlich passabel. Doch der TÜV war natürlich längst abgelaufen. Kein Problem.
Denn während früher ab 18-monatiger Stilllegung ein aufwendiges Vollgutachten zur Wiedererteilung der Betriebserlaubnis nach §21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen fällig war, um solche Dornröschen wieder auf die Straße zu bringen, ist das ab dem ersten März 2007 viel einfacher. Zu diesem Datum tritt eine neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung nebst entsprechenden Änderungen der StVZO in Kraft.Wird dann ein stillgelegtes Fahrzeug innerhalb von maximal sieben Jahren erneut zugelassen, si reicht eine normale Hauptuntersuchung aus. Gleiches gilt für die Abgasuntersuchung. _________________ No plan is a good plan
Fährste quer, siehste mehr ...
BMW F 800 GS und keine Honda VFR 750 F mehr (RC36/2) |
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