Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

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Dieter
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Wichtig. Erforderlicher Führerscheinumtausch

Beitrag von Dieter »

Hallo,

wollte noch einmal daran erinnern. Langsam wird es ernst mit dem Umtauschpflicht für die Führerscheine. Bis zum 19.01.2022 müssen die ersten Führerscheine umgetauscht worden sein. Ansonsten sind sie ungültig. Hier zählt das Geburtsjahr. Aktuell 1953 - 1958.


https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/


Gruß
Dieter
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Frank_#62
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Beitrag von Frank_#62 »

Und wer vor '53 geboren ist hat noch bis zum 19.01.2033 Zeit 8)
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NavWil
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Beitrag von NavWil »

Hallo Männer,
gilt da nicht auch noch eine andere Regel bzw. Einschränkung ?
Z. B.: das Ausstellungsdatum vom aktuellen Dokument ?
Ich habe ja schon einen Schein im Scheck-Format, und nicht mehr den alten grauen Lappen.
Gruß NavWil
NavWil
... ohne VX :-(
... und jetzt mit Voge DS625X ;-)
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Dieter
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Beitrag von Dieter »

Hallo Willy,

wenn du dir den Link richtig ansiehst steht dort das du auf den Führerschein klicken sollst den du hast. 1 x Checkkarte, 1 x Papier. Dann gibst du das Ausstellungsdatum ein und erhälst dann das späteste Tauschdatum.

Im Endeffekt gibt es 2 Tabellen zu dem Thema. Ich habe hier nur konkret auf den 1. Termin hingewiesen.

Weitergehende Infos:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.html

Gruß
Dieter
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Wolle68
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Beitrag von Wolle68 »

Moin moin,
na ein Glück das die ohne erneute Prüfung getauscht werden, bei der Theorie würd ich bestimmt durchfallen :wink: . Ich lege mir das auch schon mal auf Termin, 19.01.2024 kommt schneller als man denkt 8)

Gruß
Wolle
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Wir sind hier bei "So Isses"!
james
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Beitrag von james »

Guten Morgen VXler
Nach Ablauf der Frist wird ihr alter Führerschein ungültig.
Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre [b:0ebbe7795e]Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen[/b:0ebbe7795e]. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden.
Also wenn, der eine oder andere es "vergisst" oder einfach keine Lust hat und er keine Mietfahrzeuge benötigt, was soll passieren.Ich selbst werde es vergessen und mich bei Bedarf darum kümmern z.B.: Hinweis der Rennleitung, Moped mieten im Urlaub. Wir sollten nicht vergessen ,dass wir das bezahlen müssen, böse wer Böses denkt, aber, irgendjemand verdient daran den ein oder anderen Euro.
L.G. Stefan :lol:
Jose28
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Führerscheintausch

Beitrag von Jose28 »

Schon erledigt. Bin 1956 geboren und musste bis Anfang 2022 den Umtausch erledigt haben. War jedoch eine Odysee, weil das zuständige Landratsamt total überlastet, unterbesetzt, unmotiviert od. was auch immer war. Auf jeden Fall, wurde mein Führerschein an eine Adresse versendet, bei der ich seit Oktober 1983 nicht mehr wohne und nicht mehr gemeldet bin. War dann monatelang verschollen. Nach zig Versuchen, die Angelegenheit bei der Führerscheinstelle im Landratsamt zu klären, machte sich Resignation breit, da nichts passierte und das Telefon dort tagelang nur auf die elektronische Ansage schaltete. Erst als ich im Rathaus meiner Gemeinde, wo ich den neuen Führerschein beauftragt und bezahlt hatte mehrmals vorstellig wurde, kam Fahrt in die Sache. Beantragt wurde der neue Führerschein im März 2021. Im August kam er dann endlich per Posteinwurf Einschreiben an. In dieser Gemeinde wohne ich seit Oktober 1983. Bin dort gemeldet und hatte schon den grauen Lappen gegen den rosa Schein getauscht.

Sicher ein Einzelfall, aber durchaus erwähnenswert.

Gruß
Joachim
Ein Leben ohne VX ist möglich, aber sinnlos.
Siegfried
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Beitrag von Siegfried »

Durch die "GNADE der frühen Geburt" habe ich noch Zeit.

[b:4acf984ab7]Ihr Führerschein muss bis zum 19.1.2033 umgetauscht sein[/b:4acf984ab7]

Das was Jose28 bei seinem Umtausch erlebt, ist mir bei meinem Führerschein Antrag passiert. Antrag abgegeben, Prüfung bestanden, kein Führerschein erhalten. Dokumente "verschollen". All das passierte auch auf einem [b:4acf984ab7]LANDRATSAMT.[/b:4acf984ab7]

Das [b:4acf984ab7]Landratsamt [/b:4acf984ab7](LRA) ist in einigen Ländern Deutschlands die Bezeichnung für die Verwaltung eines Landkreises, in anderen Ländern gibt es an Stelle dessen die [b:4acf984ab7]Kreisverwaltung.[/b:4acf984ab7]

Nun wohne ich in der Region, da heissen die [b:4acf984ab7]Kreisverwaltung[/b:4acf984ab7].
Bisher hatte ich keine Probleme mehr mit Papieren jedweder Art 8)
LG
siegfried
Als ich das Licht der Welt erblickte, war ES NICHT das Licht der Welt sondern das einer Petroleumfunzel...
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